Rentenerhöhung: brutto, steuerpflichtig, netto
Die Anpassung zum 1. Juli
Die Renten steigen jedes Jahr zum 1. Juli (§ 65 SGB VI). Maßgeblich ist der aktuelle Rentenwert, der den Löhnen folgt (§ 68 SGB VI): Seit Juli 2026 beträgt er 42,52 €, vorher 40,79 €, ein Plus von 4,24 %. Jede Rente steigt um denselben Prozentsatz.
Warum die Erhöhung voll steuerpflichtig ist
Der steuerfreie Teil einer Rente wird aus dem Jahresbetrag des Jahres nach dem Rentenbeginn in Euro festgeschrieben und bleibt dann gleich (§ 22 Nr. 1 EStG). Jede spätere Erhöhung ist darum ganz steuerpflichtig. Beginnt die Rente im laufenden Jahr, fließt die Erhöhung ganz in den festen Betrag ein und zählt mit dem Besteuerungsanteil. Beginnt sie im Vorjahr, geht die Erhöhung nur mit den Monaten Juli bis Dezember in den festen Betrag ein: Die Erhöhung für Januar bis Juni ist dann voll steuerpflichtig, die für Juli bis Dezember mit dem Besteuerungsanteil.
Beiträge auf die Erhöhung
Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach der Bruttorente. In der KVdR zahlst du die Hälfte des allgemeinen Satzes von 14,6 % und des Zusatzbeitrags deiner Kasse (§ 249a SGB V); der Rechner nimmt den, den die Kassen im Durchschnitt erheben, 3,36 % (GKV-Spitzenverband), nicht die Rechengröße von 2,9 % nach § 242a SGB V. Die Pflegeversicherung von 3,6 % trägst du allein, ohne Kinder 4,2 %.
Steuerpflichtig durch die Erhöhung
Wer bisher keine Steuer zahlte, kann durch die Erhöhung steuerpflichtig werden: Der Grundfreibetrag von 12.348 € wurde in den letzten Jahren jedes Jahr angehoben, der Rentenfreibetrag aber bleibt gleich. Bis zu welcher Rente keine Steuer anfällt, zeigt der Steuerfreie-Rente-Rechner.
Das Rechenbeispiel
Eine Bruttorente von 1.800,00 € mit Beginn 2015 steigt um 4,24 % auf 1.876,34 €, 76,34 € mehr im Monat. Die Erhöhung ist voll steuerpflichtig, 916,08 € im Jahr. Die Beiträge steigen um 9,60 €, die Steuer um 11,83 €. Netto bleiben 54,91 € mehr im Monat.
Was der Rechner nicht rechnet
Der Rechner rechnet die gesetzliche Rente als einziges Einkommen, alleinstehend, in der KVdR, ohne Kirchensteuer, mit vollen Jahren. Ohne deine Rente bei Rentenbeginn rechnet er sie mit den Rentenwerten West aus der heutigen zurück. Andere Einkünfte rechnet der Netto-Rente-Rechner mit; der Planer setzt sie als weitere Einkünfte Jahr für Jahr zusammen.