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Ruhestandsklar

Rentenerhöhung Rechner: was netto bleibt

Stand: Oktober 2026

Jedes Jahr zum 1. Juli steigen die Renten. Doch von der Erhöhung gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab, und sie ist meist voll steuerpflichtig. Der Rechner zeigt die neue Bruttorente, den steuerpflichtigen Teil der Erhöhung und was dir netto mehr bleibt.

Voreingestellt ist die Erhöhung zum 1. Juli 2026 um 4,24 %; du kannst sie ändern. Gerechnet wird mit den Beitragssätzen und dem Tarif von 2026, für eine Rente als einziges Einkommen, pflichtversichert in der KVdR.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Der Rechner rechnet auf deinem Gerät und sendet nichts davon an unseren Server, außer du lässt dir die Rechnung unten per E-Mail schicken.

Deine Angaben

Deine gesetzliche Rente vor Abzügen, vor dem 1. Juli.

Voreingestellt ist die Erhöhung zum 1. Juli 2026.

Es entscheidet, ob die Erhöhung voll steuerpflichtig ist. Möglich sind die Jahre 2005 bis 2100.

Deine Bruttorente im Monat zu Beginn, etwa aus dem ersten Rentenbescheid. Lässt du das Feld leer, rechnet der Rechner sie aus deiner Rente vor der Erhöhung mit den Rentenwerten zurück, als wäre deine Rente jeder Anpassung gefolgt. Den Rentenfreibetrag setzt er wie das Gesetz aus der Rente im Jahr nach dem Rentenbeginn fest (§ 22 EStG). Er geht von einem Rentenbeginn im Januar aus. Begann deine Rente im Juli oder später, lass das Feld leer. Eine eingegebene Rente mit Beginn ab Juli würde er sonst im Jahr des Beginns noch einmal erhöhen; die Schätzung aus den Rentenwerten stimmt für jeden Monat des Beginns.

Hast du Kinder?

Ohne Kinder zahlst du einen höheren Pflegebeitrag, außer du bist vor dem 1. Januar 1940 geboren (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Dann wähle „Ja“: Der Rechner rechnet dann ohne Zuschlag.

Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 sinkt der Beitrag zur Pflegeversicherung je Kind (§ 55 SGB XI). Keine: 0.

Deine Rentenerhöhung

Deine Rente steigt um 76,34 € im Monat; netto bleiben 54,91 € mehr.

Bruttorente bisher
1.800,00 €
Erhöhung um 4,24 %
+ 76,34 €
Neue Bruttorente im Monat
1.876,34 €
Steuerpflichtiger Anteil der Erhöhung
100 %
Steuerpflichtige Erhöhung im Jahr
916,08 €
Kranken- und Pflegeversicherung auf die neue Rente
236,04 €
Davon mehr als bisher
− 9,60 €
Mehr Steuer im Monat
− 11,83 €
Mehr netto im Monat
54,91 €

Dein Rentenfreibetrag steht in Euro fest: Die ganze Erhöhung ist steuerpflichtig.

Deine Rente bei Rentenbeginn hat der Rechner geschätzt: 1.262,52 € im Monat zum Beginn 2015, deine Rente vor der Erhöhung mit den Rentenwerten West zurückgerechnet. Ist deine Rente anders gestiegen, gib oben deine Rente bei Rentenbeginn ein.

Mit der Erhöhung des Jahres rechnet der Rechner wie die Rentenversicherung: die Rente mal neuem durch alten Rentenwert. Der angezeigte Prozentsatz ist auf zwei Stellen gerundet.

Gerechnet ist ein volles Jahr mit der alten und mit der neuen Rente. Im Jahr der Erhöhung gilt sie nur für die Monate ab Juli.

Der Rechner rechnet mit dem tatsächlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 3,36 % (GKV-Spitzenverband). Die amtliche Rechengröße nach § 242a SGB V liegt bei 2,9 %.

Im Druckdialog „Als PDF sichern“ wählen. So nimmst du die Rechnung mit, etwa zu deiner Partnerin, deinem Partner oder in eine Beratung.

Dein Rentenjahr

Wir schicken dir diese Rechnung als Link und melden uns, wenn sich die Zahlen für dein Rentenjahr ändern. Keine weiteren Mails.

So rechnet der Rechner

Der Rechner geht in fünf Schritten vor, jeder nach dem Gesetz. Das Beispiel: 1.800,00 € Bruttorente, Rentenbeginn 2015, Erhöhung um 4,24 %, in der KVdR mit Kindern.

Nach welchen Regeln und Quellen alle Rechner rechnen, steht unter Methodik und Quellen.

  1. Neue Rente: Zum 1. Juli steigen die Renten mit dem aktuellen Rentenwert (§ 65 und § 68 SGB VI), 2026 von 40,79 € auf 42,52 €. Im Beispiel: 1.876,34 €, 76,34 € mehr im Monat.

  2. Steuerpflichtiger Teil: Der Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich, darum ist die Erhöhung voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 1 EStG). Bei einem Rentenbeginn im laufenden Jahr zählt sie mit dem Besteuerungsanteil; bei einem Beginn im Vorjahr geht sie nur für Juli bis Dezember in den festen Betrag ein: Die Erhöhung für Januar bis Juni ist dann voll steuerpflichtig, die für Juli bis Dezember mit dem Besteuerungsanteil. Im Beispiel: 916,08 € mehr im Jahr.

  3. Beiträge: Kranken- und Pflegeversicherung auf die neue Rente: die Hälfte des allgemeinen Satzes und des Zusatzbeitrags, die Pflege voll (§ 247 und § 249a SGB V, § 59 SGB XI). Der Rechner nimmt den Zusatzbeitrag, den die Kassen im Durchschnitt erheben, 3,36 %. Im Beispiel: 236,04 €, 9,60 € mehr.

  4. Steuer: Die Steuer auf die neue Rente minus die auf die alte, wie der Rentenbesteuerung-Rechner sie rechnet (§ 32a EStG). Im Beispiel: 11,83 € mehr im Monat.

  5. Netto: Die Erhöhung minus mehr Beiträge und mehr Steuer. Im Beispiel: 54,91 € mehr im Monat.

Häufige Fragen

Um wie viel steigt die Rente im Juli?

Zum 1. Juli 2026 um 4,24 %: Der aktuelle Rentenwert steigt von 40,79 € auf 42,52 € (§ 68 SGB VI). Im Beispiel werden aus 1.800,00 € 1.876,34 €.

Muss ich die Rentenerhöhung versteuern?

Ja, ganz, wenn deine Rente vor dem Vorjahr begann: Der steuerfreie Teil bleibt in Euro gleich (§ 22 Nr. 1 EStG). Bei einem Rentenbeginn 2025 geht die Erhöhung nur für Juli bis Dezember in den festen Betrag ein, steuerpflichtig sind dann 91,75 % davon.

Wie viel bleibt netto von der Rentenerhöhung?

Im Beispiel von 76,34 € mehr brutto 54,91 € netto im Monat, nach 9,60 € mehr Beiträgen und 11,83 € mehr Steuer.

Kann ich durch die Rentenerhöhung steuerpflichtig werden?

Ja. Liegt die Rente knapp unter der Grenze, ab der Steuer anfällt, kann die Erhöhung sie darüber heben. Der Grundfreibetrag wurde in den letzten Jahren jedes Jahr angehoben, der Rentenfreibetrag aber bleibt gleich.

Steigen auch die Beiträge zur Krankenversicherung?

Ja, sie richten sich nach der Bruttorente. In der KVdR trägt die Rentenversicherung die Hälfte der Krankenversicherung; die Pflegeversicherung zahlst du allein.

Rentenerhöhung: brutto, steuerpflichtig, netto

Die Anpassung zum 1. Juli

Die Renten steigen jedes Jahr zum 1. Juli (§ 65 SGB VI). Maßgeblich ist der aktuelle Rentenwert, der den Löhnen folgt (§ 68 SGB VI): Seit Juli 2026 beträgt er 42,52 €, vorher 40,79 €, ein Plus von 4,24 %. Jede Rente steigt um denselben Prozentsatz.

Warum die Erhöhung voll steuerpflichtig ist

Der steuerfreie Teil einer Rente wird aus dem Jahresbetrag des Jahres nach dem Rentenbeginn in Euro festgeschrieben und bleibt dann gleich (§ 22 Nr. 1 EStG). Jede spätere Erhöhung ist darum ganz steuerpflichtig. Beginnt die Rente im laufenden Jahr, fließt die Erhöhung ganz in den festen Betrag ein und zählt mit dem Besteuerungsanteil. Beginnt sie im Vorjahr, geht die Erhöhung nur mit den Monaten Juli bis Dezember in den festen Betrag ein: Die Erhöhung für Januar bis Juni ist dann voll steuerpflichtig, die für Juli bis Dezember mit dem Besteuerungsanteil.

Beiträge auf die Erhöhung

Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach der Bruttorente. In der KVdR zahlst du die Hälfte des allgemeinen Satzes von 14,6 % und des Zusatzbeitrags deiner Kasse (§ 249a SGB V); der Rechner nimmt den, den die Kassen im Durchschnitt erheben, 3,36 % (GKV-Spitzenverband), nicht die Rechengröße von 2,9 % nach § 242a SGB V. Die Pflegeversicherung von 3,6 % trägst du allein, ohne Kinder 4,2 %.

Steuerpflichtig durch die Erhöhung

Wer bisher keine Steuer zahlte, kann durch die Erhöhung steuerpflichtig werden: Der Grundfreibetrag von 12.348 € wurde in den letzten Jahren jedes Jahr angehoben, der Rentenfreibetrag aber bleibt gleich. Bis zu welcher Rente keine Steuer anfällt, zeigt der Steuerfreie-Rente-Rechner.

Das Rechenbeispiel

Eine Bruttorente von 1.800,00 € mit Beginn 2015 steigt um 4,24 % auf 1.876,34 €, 76,34 € mehr im Monat. Die Erhöhung ist voll steuerpflichtig, 916,08 € im Jahr. Die Beiträge steigen um 9,60 €, die Steuer um 11,83 €. Netto bleiben 54,91 € mehr im Monat.

Was der Rechner nicht rechnet

Der Rechner rechnet die gesetzliche Rente als einziges Einkommen, alleinstehend, in der KVdR, ohne Kirchensteuer, mit vollen Jahren. Ohne deine Rente bei Rentenbeginn rechnet er sie mit den Rentenwerten West aus der heutigen zurück. Andere Einkünfte rechnet der Netto-Rente-Rechner mit; der Planer setzt sie als weitere Einkünfte Jahr für Jahr zusammen.

Artikel: Rentenbesteuerung

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