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Wie viel Rente ist steuerfrei? Der Steuerfreie-Rente-Rechner

Stand: Oktober 2026

Ob auf deine Rente Steuer anfällt, entscheiden der Besteuerungsanteil deines Rentenbeginns, die Abzüge und der Grundfreibetrag. Der Rechner zeigt die höchste Bruttorente ohne Einkommensteuer, allein oder als Ehepaar, und die Steuer auf deine Rente, wenn sie darüber liegt.

Gerechnet wird ein Jahr nach den Regeln von 2026 mit dem Grundfreibetrag von 12.348,00 €, für eine Rente als einziges Einkommen, pflichtversichert in der KVdR.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Der Rechner rechnet auf deinem Gerät und sendet nichts davon an unseren Server, außer du lässt dir die Rechnung unten per E-Mail schicken.

Deine Angaben

Es bestimmt den Besteuerungsanteil. Möglich sind die Jahre 2005 bis 2100; hat deine Rente vor 2005 begonnen, gib 2005 ein, denn für alle früheren Rentenbeginne gilt derselbe Anteil.

Veranlagung

Bei Zusammenveranlagung rechnet der Rechner mit dieser einen Rente als Einkommen des Paares.

Die gesetzliche Rente vor Abzügen. Der Rechner zeigt die Steuer darauf.

Hast du Kinder?

Ohne Kinder zahlst du einen höheren Pflegebeitrag, außer du bist vor dem 1. Januar 1940 geboren (§ 55 Abs. 3 SGB XI); dann wähle „Ja“. Die Beiträge mindern die Steuer.

Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 sinkt der Beitrag zur Pflegeversicherung je Kind (§ 55 SGB XI). Keine: 0.

Deine steuerfreie Rente

Bei einem Rentenbeginn 2026 bleibt eine Bruttorente bis 1.457,80 € im Monat steuerfrei.

Steuerfrei bis zu einer Bruttorente im Monat von
1.457,80 €

Im Druckdialog „Als PDF sichern“ wählen. So nimmst du die Rechnung mit, etwa zu deiner Partnerin, deinem Partner oder in eine Beratung.

Dein Rentenjahr

Wir schicken dir diese Rechnung als Link und melden uns, wenn sich die Zahlen für dein Rentenjahr ändern. Keine weiteren Mails.

Deine Rente von 1.913,40 € im Monat

Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026
84 %
Rente im Jahr
22.960,80 €
Rentenfreibetrag
− 3.673,73 €
Werbungskosten-Pauschbetrag
− 102,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung
− 2.888,52 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag
− 36,00 €
Zu versteuerndes Einkommen
16.260,55 €
Grundfreibetrag
12.348,00 €
Einkommensteuer auf die eingegebene Rente im Jahr
687,00 €
Solidaritätszuschlag im Jahr
0,00 €
Steuer im Monat
57,25 €

Auf deine Rente fallen 57,25 € Steuer im Monat an.

Andere Einkünfte, etwa eine Betriebsrente, senken die steuerfreie Rente. Rentenerhöhungen nach dem Beginn sind voll steuerpflichtig.

Der Rechner rechnet mit dem tatsächlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 3,36 % (GKV-Spitzenverband). Die amtliche Rechengröße nach § 242a SGB V liegt bei 2,9 %.

So rechnet der Rechner

Der Rechner sucht die höchste Bruttorente, bei der keine Einkommensteuer anfällt, und rechnet die Steuer auf deine Rente. Das Beispiel: 1.913,40 € Bruttorente, Rentenbeginn 2026, alleinstehend, in der KVdR.

Nach welchen Regeln und Quellen alle Rechner rechnen, steht unter Methodik und Quellen.

  1. Steuerpflichtiger Teil: Der Besteuerungsanteil des Rentenbeginns (§ 22 EStG); der Rest ist der Rentenfreibetrag. Im Beispiel: 84 % von 22.960,80 €, frei bleiben 3.673,73 €.

  2. Abzüge: Der Werbungskosten-Pauschbetrag (§ 9a EStG), die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 EStG) und der Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c EStG), bei Ehepaaren doppelt. Im Beispiel: 102,00 €, 2.888,52 € und 36,00 €.

  3. Grundfreibetrag: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348,00 € fällt keine Einkommensteuer an, bei Zusammenveranlagung bis 24.696,00 € (§ 32a EStG). Im Beispiel liegt das zu versteuernde Einkommen bei 16.260,55 €.

  4. Steuerfreie Rente: Der Rechner sucht centgenau die höchste Monatsrente, bei der noch keine Einkommensteuer anfällt; der Tarif rundet auf volle Euro ab, darum darf das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag um wenige Euro übersteigen. Für einen Rentenbeginn 2026: 1.457,80 € allein, 2.903,70 € als Ehepaar mit nur dieser Rente.

  5. Steuer auf deine Rente: Liegt die Rente darüber, fällt Steuer an. Im Beispiel: 687,00 € im Jahr, 57,25 € im Monat.

Häufige Fragen

Wie viel Rente ist steuerfrei?

Bei einem Rentenbeginn 2026 und keinen anderen Einkünften bis 1.457,80 € Bruttorente im Monat, für ein Ehepaar mit nur dieser Rente bis 2.903,70 €. Für einen früheren Rentenbeginn rechnet der Rechner mit einer Rente, die seither jeder Anpassung gefolgt ist: Bei Beginn 2016 liegt die Grenze bei 1.549,88 €, weil jede Erhöhung nach dem Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt, voll steuerpflichtig ist (das zeigt der Rentenerhöhung-Rechner).

Ist der Grundfreibetrag dasselbe wie der Rentenfreibetrag?

Nein. Der Rentenfreibetrag ist der steuerfreie Teil der Rente nach dem Rentenbeginn (§ 22 EStG). Der Grundfreibetrag von 12.348,00 € gilt für jedes Einkommen (§ 32a EStG); erst darüber fällt Steuer an.

Gilt für Ehepaare der doppelte Grundfreibetrag?

Ja, mit dem Splittingtarif bei Zusammenveranlagung: 24.696,00 € im Jahr, dazu 72,00 € Sonderausgaben-Pauschbetrag. Hat nur einer eine Rente, bleibt so etwa doppelt so viel steuerfrei.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn meine Rente steuerfrei ist?

Die Pflicht hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte ab, nicht von der Steuer (§ 56 EStDV): der steuerpflichtigen Rente nach dem Werbungskosten-Pauschbetrag, vor den Kranken- und Pflegebeiträgen. Liegt er über dem Grundfreibetrag von 12.348,00 €, bei Ehepaaren über 24.696,00 €, ist eine Erklärung Pflicht. Bei der steuerfreien Rente von 1.457,80 € im Beispiel sind es 14.592,62 €: Erklärung nötig, obwohl keine Steuer anfällt.

Was ändern andere Einkünfte?

Sie kommen zur Rente dazu: Eine Betriebsrente, Mieten oder ein Nebenjob senken die steuerfreie Rente. Der Rechner rechnet die gesetzliche Rente allein.

Steuerfreie Rente: Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag

Zwei Freibeträge

Bei der Rente wirken zwei Freibeträge. Der Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, der nach dem Besteuerungsanteil des Rentenbeginns steuerfrei bleibt (§ 22 EStG): Wer 2026 beginnt, versteuert 84 %. Der Grundfreibetrag von 12.348,00 € gilt für jedes zu versteuernde Einkommen (§ 32a EStG).

Die Abzüge

Vom steuerpflichtigen Teil gehen der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102,00 € (§ 9a EStG), die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 EStG) und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36,00 € ab, bei Ehepaaren 72,00 € (§ 10c EStG).

Ehepaare

Bei Zusammenveranlagung zahlt ein Paar das Doppelte der Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens (§ 32a Abs. 5 EStG). So bleibt bis 24.696,00 € steuerfrei. Hat nur ein Partner eine Rente, bleibt bei einem Rentenbeginn 2026 eine Rente bis 2.903,70 € im Monat frei.

Später im Ruhestand

Der Rentenfreibetrag wird im Jahr nach dem Rentenbeginn in Euro festgeschrieben. Jede spätere Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig, während der Grundfreibetrag in den letzten Jahren jedes Jahr angehoben wurde. Ob eine Rente steuerfrei bleibt, kann sich darum von Jahr zu Jahr ändern.

Das Rechenbeispiel

1.913,40 € Bruttorente, Beginn 2026: Von 22.960,80 € sind 84 % steuerpflichtig. Nach den Abzügen bleiben 16.260,55 € zu versteuern; das kostet 687,00 € Einkommensteuer im Jahr. Steuerfrei bliebe die Rente bis 1.457,80 € im Monat, für ein Ehepaar mit nur dieser Rente bis 2.903,70 €.

Was der Rechner nicht rechnet

Der Rechner rechnet die gesetzliche Rente als einziges Einkommen, pflichtversichert in der KVdR, ohne Kirchensteuer, mit einem vollen Rentenjahr. Andere Einkünfte und freiwillig oder privat Versicherte rechnet der Netto-Rente-Rechner, Rentenerhöhungen seit dem Beginn der Rentenerhöhung-Rechner; die Steuer mit Kirchensteuer zeigt der Rentenbesteuerung-Rechner.

Artikel: Rentenbesteuerung

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