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Ruhestandsklar

Rente-mit-63-Rechner

Stand: Oktober 2026

Mit 35 Versicherungsjahren kannst du ab 63 in Rente gehen, dann aber mit Abschlag: 0,3 % für jeden Monat vor deiner Regelaltersgrenze, und das lebenslang. Der Rechner zeigt deine Regelaltersgrenze, den Abschlag und deine Rente danach, und wann du mit 45 Jahren ohne Abschlag gehen kannst. Hörst du früher auf zu arbeiten, zeigt er die Entgeltpunkte, die dir fehlen, das Break-even-Alter und das Netto; für schwerbehinderte Menschen rechnet er die eigene Altersrente.

Berechnet nach den Regeln von 2026 für die Altersrenten der Jahrgänge ab 1960; den Rentenbeginn prüft der Rechner so wie der Planer.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Der Rechner rechnet auf deinem Gerät und sendet nichts davon an unseren Server, außer du lässt dir die Rechnung unten per E-Mail schicken.

Deine Angaben

Es bestimmt deine Regelaltersgrenze.

Dein Alter im ersten Rentenmonat, in Jahren.

Die Monate über die vollen Jahre hinaus; 0, wenn keine.

Nötig für eine Rente vor der Regelaltersgrenze, mit Abschlag. Der Rechner zählt die Jahre nicht; das bestätigst du.

Dann ist ein früherer Rentenbeginn ohne Abschlag möglich. Der Rechner zählt die Jahre nicht; das bestätigst du.

Dann gilt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen: früher möglich, und der Abschlag zählt nur bis zur abschlagsfreien Altersgrenze dieser Rente (§ 37, § 236a SGB VI).

Die voraussichtliche Regelaltersrente aus deiner Renteninformation, vor Abzügen.

Ab diesem Alter zahlst du keine Beiträge mehr. Voreingestellt ist der Rentenbeginn; die Renteninformation rechnet dagegen bis zur Regelaltersgrenze.

Ein Punkt für ein Jahr mit dem Durchschnittsentgelt, ein halber für den halben Lohn. Die Zahl steht für die letzten Jahre in deiner Renteninformation. Höchstens 1,9521: so viel bringt ein Jahr mit einem Lohn an der Beitragsbemessungsgrenze (§ 70 Abs. 1, § 159 SGB VI).

Deine Rente mit Abschlag

Deine Rente: 1.637,87 € im Monat, Abschlag 14,4 %.

Deine Regelaltersgrenze
67 Jahre
Dein Rentenbeginn
63 Jahre
Monate vor der Regelaltersgrenze
48
Abschlag
14,4 %
Rente zur Regelaltersgrenze
1.913,40 €
Abschlag im Monat
− 275,53 €
Deine Rente im Monat
1.637,87 €
Weniger Rente im Jahr
3.306,36 €

Wenn du mit 63 aufhörst zu arbeiten

Fehlende Entgeltpunkte
4,0
Rente ohne diese Punkte
1.743,32 €
Abschlag auf diese Rente
− 251,04 €
Rente im Monat, wenn du dann aufhörst
1.492,28 €
Break-even-Alter gegenüber dem Start ohne Abschlag mit 67 Jahren
90 Jahre und 10 Monate
Netto im Monat, geschätzt
1.299,88 €

Im Druckdialog „Als PDF sichern“ wählen. So nimmst du die Rechnung mit, etwa zu deiner Partnerin, deinem Partner oder in eine Beratung.

Dein Rentenjahr

Wir schicken dir diese Rechnung als Link und melden uns, wenn sich die Zahlen für dein Rentenjahr ändern. Keine weiteren Mails.

Zusammen rund 22 % weniger als die Zahl aus der Renteninformation (§ 63, § 70, § 77 SGB VI). Das Break-even-Alter vergleicht den frühen Beginn mit dem Start ohne Abschlag mit 67 Jahren, ohne diese Punkte, ohne Rentenerhöhungen und Steuer. Netto geschätzt für einen Rentenbeginn im Jahr 2027, also Geburtsjahr plus volle Jahre beim Rentenbeginn, mit Steuer, Beiträgen und Rentenwert nach den Werten von 2026, in der Krankenversicherung der Rentner, mit Kindern und dem Zusatzbeitrag, den die Kassen im Durchschnitt erheben.

Der Abschlag gilt für die ganze Rentenzeit und geht auch in eine spätere Hinterbliebenenrente ein.

Hättest du 45 Versicherungsjahre, könntest du mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen.

Die Rente zur Regelaltersgrenze aus der Renteninformation setzt voraus, dass du bis dahin Beiträge zahlst. Hörst du früher auf, fehlen dir auch diese Entgeltpunkte; die Zeilen unter „Wenn du aufhörst zu arbeiten“ rechnen sie heraus.

So rechnet der Rechner

Der Rechner geht in fünf Schritten vor, jeder nach dem SGB VI. Das Beispiel: geboren 1964, 35 Versicherungsjahre, eine Rente zur Regelaltersgrenze von 1.913,40 €, Rentenbeginn mit 63 Jahren.

Nach welchen Regeln und Quellen alle Rechner rechnen, steht unter Methodik und Quellen.

  1. Regelaltersgrenze: Das Geburtsjahr bestimmt die Regelaltersgrenze (§ 35 und § 235 SGB VI). Im Beispiel: 67 Jahre.

  2. Welche Rente möglich ist: Vor der Regelaltersgrenze braucht die Rente 35 Versicherungsjahre und beginnt frühestens mit 63 (§ 36 und § 236 SGB VI); mit 45 Jahren gibt es sie ohne Abschlag ab dem Alter des § 236b SGB VI, im Beispiel 65 Jahre.

  3. Monate vor der Grenze: Gezählt werden die Monate zwischen dem Rentenbeginn und der Regelaltersgrenze. Im Beispiel: 48 Monate.

  4. Zugangsfaktor: Für jeden Monat sinkt der Zugangsfaktor um 0,003, für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze steigt er um 0,005 (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Im Beispiel: 0,856, also 14,4 % Abschlag.

  5. Rente mit Abschlag: Die Rente zur Regelaltersgrenze mal Zugangsfaktor, auf den Cent gerundet. Im Beispiel: 1.913,40 € × 0,856 = 1.637,87 €, 275,53 € weniger im Monat.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Abschlag bei der Rente mit 63?

Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze 0,003 des Zugangsfaktors. Bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren sind es mit 63 im Beispiel 14,4 %.

Gibt es für meinen Jahrgang die Rente mit 63 ohne Abschlag?

Nein, für keinen Jahrgang ab 1960. Mit 45 Versicherungsjahren beginnt die Rente ohne Abschlag für die Jahrgänge 1960 bis 1963 mit 64 Jahren und 4 bis 10 Monaten, je nach Jahrgang, und ab 1964 mit 65 Jahren (§ 236b und § 38 SGB VI). Mit 63 gibt es nur die Rente für langjährig Versicherte, mit Abschlag.

Gilt der Abschlag lebenslang?

Ja. Der niedrigere Zugangsfaktor gilt für die ganze Rente und bleibt auch nach der Regelaltersgrenze.

Welche Rente gebe ich im Rechner ein?

Die voraussichtliche Regelaltersrente aus deiner Renteninformation. Sie setzt Beiträge bis zur Regelaltersgrenze voraus; hörst du früher auf, wird sie kleiner.

Was passiert ohne 35 Versicherungsjahre?

Dann beginnt die Altersrente erst mit der Regelaltersgrenze. Der Rechner nennt sie dir statt eines Abschlags, so wie der Planer.

Endet der Abschlag, wenn ich die Regelaltersgrenze erreiche?

Nein, der Abschlag gilt lebenslang. Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt der Zugangsfaktor um 0,3 %, im Beispiel bei 48 Monaten auf 0,856 (§ 77 SGB VI), und dieser Faktor bleibt auch nach dem 67. Geburtstag. Beiträge aus einer Arbeit neben der Rente bringen neue Entgeltpunkte (§ 70 SGB VI), die jedes Jahr zum 1. Juli zur Rente dazukommen (§ 66 Abs. 3a SGB VI).

Sind 14,4 % Abschlag alles, was ich mit 63 verliere?

Nicht, wenn du mit 63 auch aufhörst zu arbeiten. Die Renteninformation rechnet so, als zahltest du bis 67 weiter ein; fehlen vier Jahre mit je einem Punkt, bleiben 41 statt 45 Entgeltpunkte (§ 63, § 70 SGB VI). Mit dem Abschlag sind das 1.492,28 € statt 1.913,40 €, rund 22 % weniger; der Abschlag allein ergäbe 1.637,87 €.

Gibt es die Rente nach 45 Jahren ab 63?

Nein, nicht mehr. Ab Jahrgang 1964 beginnt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren mit 65 (§ 38, § 236b SGB VI). Mit 63 gibt es auch mit 45 Jahren nur die Rente für langjährig Versicherte, mit Abschlag.

Warum fehlen mir mit 63 über 20 % und nicht nur 14,4 %?

Das ist kein Rechenfehler: Zum Abschlag von 14,4 % kommen die Punkte der Jahre, in denen du nicht mehr einzahlst. Hörst du mit 63 auf, fehlen vier Jahre mit je einem Punkt, aus 1.913,40 € werden 1.743,32 € und mit Abschlag 1.492,28 €, rund 22 % weniger (§ 63, § 70, § 77 SGB VI). Die Zeilen unter „Wenn du aufhörst zu arbeiten“ zeigen das für deine Zahlen.

Rente mit 63 oder 67: wann ist der Break-even?

Im Beispiel erst mit 90 Jahren und 10 Monaten: Die frühe Rente läuft 48 Monate länger, die spätere ist um den Abschlag höher, und erst im 286. Monat nach der Regelaltersgrenze liegt die Summe des späteren Beginns vorn (§ 77 SGB VI). Der Vergleich rechnet ohne Rentenerhöhungen, Steuer und Zinsen und sagt nichts darüber, welcher Beginn für dich besser ist.

Gilt der volle Abschlag auch für schwerbehinderte Menschen?

Nein, für sie zählt der Abschlag nur bis zur abschlagsfreien Grenze der Altersrente für schwerbehinderte Menschen, im Beispiel 65 statt 67. Möglich ist sie ab 62, mit höchstens 10,8 % Abschlag; mit 63 sind es 7,2 %, also 1.775,64 € statt 1.637,87 € (§ 37, § 236a, § 77 SGB VI).

Rente mit 63: wie der Abschlag entsteht

Wer mit 63 in Rente gehen kann

Mit 63 Jahren beginnt die Altersrente für langjährig Versicherte. Sie setzt 35 Versicherungsjahre voraus (§ 36 und § 236 SGB VI) und kommt vor der Regelaltersgrenze mit einem Abschlag. Ohne 35 Jahre beginnt die Altersrente erst mit der Regelaltersgrenze; sie liegt für die Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren (§ 35 und § 235 SGB VI).

Der Abschlag für jeden Monat

Für jeden Monat, den die Rente vor der Regelaltersgrenze beginnt, sinkt der Zugangsfaktor um 0,003 (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Wer mit 63 Jahren statt mit 67 Jahren geht, beginnt 48 Monate früher: Der Zugangsfaktor sinkt auf 0,856, der Abschlag beträgt 14,4 %. Mehr ist es nicht, weil die Altersrente für langjährig Versicherte nicht früher als mit 63 Jahren beginnen kann; nur die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist schon ab 62 Jahren möglich.

Der Abschlag gilt lebenslang. Er wird auch nicht kleiner, wenn du die Regelaltersgrenze erreichst.

Nach 45 Jahren ohne Abschlag

Wer 45 Versicherungsjahre hat, bekommt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag: für die Jahrgänge 1960 bis 1963 mit 64 Jahren und 4 bis 10 Monaten, je nach Jahrgang, ab 1964 mit 65 Jahren (§ 236b und § 38 SGB VI). Früher beginnt auch sie nicht; wer mit 45 Jahren vorher gehen möchte, nimmt die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlag.

Später gehen: der Zuschlag

Wer die Rente nach der Regelaltersgrenze beginnt, bekommt für jeden Monat 0,005 mehr Zugangsfaktor (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Der Rechner zeigt auch diesen Zuschlag.

Das Rechenbeispiel

Geboren 1964, mit 35 Versicherungsjahren und einer Rente zur Regelaltersgrenze von 1.913,40 € im Monat: Mit 63 Jahren beginnt die Rente 48 Monate früher, der Abschlag von 14,4 % kostet 275,53 € im Monat. Es bleiben 1.637,87 €, im Jahr 3.306,36 € weniger. Mit 45 Versicherungsjahren ginge es ohne Abschlag mit 65 Jahren.

Was der Rechner nicht rechnet

Der Rechner wendet den Abschlag auf die Rente an, die deine Renteninformation zur Regelaltersgrenze schätzt, und zieht für die Jahre nach dem Ende deiner Arbeit die Entgeltpunkte ab, die du angibst. Die Versicherungsjahre und die Schwerbehinderung prüft er nicht, das bestätigst du. Das Netto schätzt er für die Krankenversicherung der Rentner mit Kindern, ohne Kirchensteuer und ohne weitere Einkünfte, das Break-even-Alter ohne Rentenerhöhungen, Steuer und Zinsen. Der Planer rechnet die Jahre bis zur Rente mit deinem Depot durch.

Artikel: Rente mit 63

Im Planer weiterrechnen

Der Planer rechnet deinen Rentenbeginn mit Abschlag zusammen mit den Entgeltpunkten, die dir bis dahin fehlen, deinem Depot und den Jahren bis zur Rente, und vergleicht die Szenarien „Mit 63“, „Zur Regelaltersgrenze“ und „Länger arbeiten“.

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