Betriebsrente: Steuer und Beiträge Schritt für Schritt
Kranken- und Pflegeversicherung
Auf Betriebsrenten zahlen Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und den Zusatzbeitrag voll, ohne Anteil der Rentenversicherung (§ 248 SGB V). Pflichtversicherte in der KVdR haben in der Krankenversicherung einen Freibetrag von 197,75 € im Monat (§ 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V). In der Pflegeversicherung ist derselbe Betrag nur eine Freigrenze: Liegt die Betriebsrente darüber, ist alles beitragspflichtig (§ 57 SGB XI).
Freiwillig Versicherte
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt auf die ganze Betriebsrente, ohne Freibetrag, und auch auf andere Einkünfte wie Mieten oder Kapitalerträge (§ 240 SGB V). Das macht bei der Betriebsrente schnell einige Euro im Monat aus.
Der Versorgungsfreibetrag
Betriebsrenten aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse sind Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 2 EStG). Von ihnen bleibt ein Teil steuerfrei, der mit jedem Beginnjahr kleiner wird: für einen Beginn 2026 12,8 % der Jahresbezüge, höchstens 960,00 €, dazu ein Zuschlag. Der Betrag gilt für die ganze Laufzeit, und dazu kommt ein Pauschbetrag von 102,00 € für Werbungskosten (§ 9a EStG). Bei einem privaten Arbeitgeber gilt eine Betriebsrente wegen des Alters erst ab 63, bei Schwerbehinderung ab 60, als Versorgungsbezug (§ 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG); eine früher gezahlte hat keinen Versorgungsfreibetrag.
Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung
Renten aus diesen drei Wegen sind voll steuerpflichtig, soweit die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei waren (§ 22 Nr. 5 EStG). Einen Versorgungsfreibetrag gibt es nicht. Der Pauschbetrag von 102,00 € gilt für sie und die gesetzliche Rente zusammen; der Rechner nimmt an, dass ihn die gesetzliche Rente schon nutzt.
Das Rechenbeispiel
500,00 € Betriebsrente aus einer Direktzusage, Beginn 2026, in der KVdR mit Kindern: Krankenversicherung 54,28 € auf 302,25 €, Pflegeversicherung 18,00 €. Von 6.000,00 € im Jahr bleiben 768,00 € Versorgungsfreibetrag, 288,00 € Zuschlag und 102,00 € Pauschbetrag frei. Neben 20.000,00 € übrigem Einkommen kostet sie 1.011,00 € Einkommensteuer im Jahr. Netto bleiben 343,47 € im Monat.
Was der Rechner nicht rechnet
Der Rechner rechnet einzeln veranlagt und ohne Kirchensteuer, mit dem im Durchschnitt erhobenen Zusatzbeitrag, und nimmt an, dass die gesetzliche Rente die Beitragsbemessungsgrenze nicht ausschöpft; den Versorgungsfreibetrag bemisst er an zwölf Monaten deiner heutigen Betriebsrente; das Gesetz nimmt das Zwölffache des ersten vollen Monats zuzüglich der Sonderzahlungen des Jahres und kürzt im ersten Jahr um ein Zwölftel je Monat ohne Bezüge. Eine monatliche Rente aus Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung rechnet er voll steuerpflichtig, wie bei steuerfreien Beiträgen (§ 3 Nr. 63 EStG); eine lebenslange Rente aus versteuerten Beiträgen wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert, das rechnet der Netto-Rente-Rechner. Bei einer Kapitalauszahlung rechnet er die Steuer im Jahr der Zahlung ohne die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen und die Beiträge mit den heutigen Sätzen für die ganze Laufzeit, in der KVdR ohne weitere Betriebsrente und Arbeitseinkommen, für freiwillige Mitglieder ohne deine übrigen Einnahmen; ob ein alter Vertrag die Bedingungen für die Steuerfreiheit erfüllt, prüft er nicht. Eine Betriebsrente vor dem Alter von 63 Jahren (bei Schwerbehinderung 60), Riester-geförderte Betriebsrenten und private Krankenversicherung rechnet er nicht; die Beiträge auf gesetzliche Rente und Betriebsrente zusammen zeigt der Krankenversicherung-Rechner für Rentner.