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Ruhestandsklar

Betriebsrente-Rechner: Steuer und Krankenversicherung

Stand: Oktober 2026

Von der Betriebsrente gehen Kranken- und Pflegeversicherung und Einkommensteuer ab. Der Rechner zeigt die Beiträge mit dem Freibetrag der KVdR, den Versorgungsfreibetrag nach deinem Beginnjahr, die Steuer zu deinem Grenzsteuersatz und was netto im Monat bleibt, auch für eine Kapitalauszahlung oder Einmalzahlung aus der Direktversicherung.

Gerechnet wird ein Monat mit den Beitragssätzen von 2026 und dem Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen im Durchschnitt erheben, die Steuer für ein Jahr nach dem Tarif von 2026, einzeln veranlagt, ohne Kirchensteuer.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Der Rechner rechnet auf deinem Gerät und sendet nichts davon an unseren Server, außer du lässt dir die Rechnung unten per E-Mail schicken.

Deine Angaben

Auszahlung

Eine Kapitalauszahlung gilt in der Krankenversicherung 120 Monate lang als monatliche Betriebsrente.

Der Betrag vor Abzügen, wie ihn dein früherer Arbeitgeber oder der Versorgungsträger nennt.

Art der Betriebsrente

Sie entscheidet über die Steuer, nicht über die Krankenversicherung.

Es bestimmt den Versorgungsfreibetrag; er bleibt für die ganze Laufzeit gleich. Möglich sind die Jahre 1960 bis 2100.

Krankenversicherung

Die meisten Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert.

Hast du Kinder?

Ohne Kinder zahlst du einen höheren Pflegebeitrag, außer du bist vor dem 1. Januar 1940 geboren (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Dann wähle „Ja“: Der Rechner rechnet dann ohne Zuschlag.

Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 sinkt der Beitrag zur Pflegeversicherung je Kind (§ 55 SGB XI). Keine: 0.

Dein zu versteuerndes Einkommen ohne die Betriebsrente, etwa aus der gesetzlichen Rente, nach allen Abzügen.

Deine Betriebsrente netto

Deine Betriebsrente netto: 343,47 € im Monat.

Betriebsrente brutto im Monat
500,00 €
Beitragspflichtig nach dem Freibetrag von 197,75 €
302,25 €
Krankenversicherung
− 54,28 €
Pflegeversicherung
− 18,00 €
Beiträge zusammen im Monat
72,28 €
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag im Monat
− 84,25 €
Betriebsrente netto im Monat
343,47 €

Die Steuer im Jahr

Betriebsrente im Jahr
6.000,00 €
Versorgungsfreibetrag im Jahr
− 768,00 €
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
− 288,00 €
Werbungskosten-Pauschbetrag
− 102,00 €
Steuerpflichtiger Teil
4.842,00 €
Beiträge als Vorsorgeaufwendungen
− 867,36 €
Einkommensteuer auf die Betriebsrente im Jahr
1.011,00 €
Solidaritätszuschlag auf die Betriebsrente im Jahr
0,00 €

Im Druckdialog „Als PDF sichern“ wählen. So nimmst du die Rechnung mit, etwa zu deiner Partnerin, deinem Partner oder in eine Beratung.

Dein Rentenjahr

Wir schicken dir diese Rechnung als Link und melden uns, wenn sich die Zahlen für dein Rentenjahr ändern. Keine weiteren Mails.

Die Steuer ist der Unterschied zwischen der Steuer mit und ohne Betriebsrente, zu deinem Grenzsteuersatz. Der Rechner nimmt an, dass deine gesetzliche Rente die Beitragsbemessungsgrenze nicht ausschöpft.

Der Rechner rechnet mit dem tatsächlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 3,36 % (GKV-Spitzenverband). Die amtliche Rechengröße nach § 242a SGB V liegt bei 2,9 %.

So rechnet der Rechner

Der Rechner geht in fünf Schritten vor, jeder nach dem Gesetz. Das Beispiel: 500,00 € Betriebsrente im Monat aus einer Direktzusage, Beginn 2026, in der KVdR, mit Kindern, 20.000,00 € übriges zu versteuerndes Einkommen.

Nach welchen Regeln und Quellen alle Rechner rechnen, steht unter Methodik und Quellen.

  1. Krankenversicherung: In der KVdR bleibt ein Freibetrag von 197,75 € frei; auf den Rest fallen der allgemeine Beitragssatz und der Zusatzbeitrag voll an (§ 226 und § 248 SGB V), im Rechner der im Durchschnitt erhobene von 3,36 %. Im Beispiel: 54,28 € auf 302,25 €.

  2. Pflegeversicherung: Über der Freigrenze von 197,75 € auf die ganze Betriebsrente, zum vollen Satz (§ 57 SGB XI). Im Beispiel: 18,00 €.

  3. Versorgungsfreibetrag: Bei einer Direktzusage bleiben je nach Beginn ein Prozentsatz mit Höchstbetrag und ein Zuschlag steuerfrei (§ 19 Abs. 2 EStG), dazu 102,00 € Werbungskosten (§ 9a EStG). Im Beispiel für 2026: 768,00 € und 288,00 € von 6.000,00 €.

  4. Steuer: Die Einkommensteuer auf das übrige Einkommen mit der Betriebsrente, nach Abzug der Beiträge (§ 10 EStG), minus die Steuer ohne sie (§ 32a EStG). Im Beispiel: 1.011,00 € im Jahr, 84,25 € im Monat.

  5. Netto: Die Betriebsrente minus Beiträge und Steuer. Im Beispiel: 343,47 € im Monat; als freiwillig Versicherter mit 107,80 € Beiträgen 317,20 €.

Häufige Fragen

Wie viel Krankenversicherung zahle ich auf die Betriebsrente?

In der KVdR den allgemeinen Beitragssatz und den Zusatzbeitrag voll auf den Teil über 197,75 € im Monat, die Pflegeversicherung auf die ganze Betriebsrente, sobald sie über 197,75 € liegt. Im Beispiel: 72,28 € im Monat.

Gibt es einen Freibetrag für die Betriebsrente?

In der Krankenversicherung der Rentner ja, 197,75 € im Monat (§ 226 Abs. 2 SGB V), nicht in der Pflegeversicherung. Freiwillig Versicherte haben keinen Freibetrag.

Muss ich die Betriebsrente versteuern?

Ja. Eine Direktzusage oder Unterstützungskassenrente ist ein Versorgungsbezug mit Versorgungsfreibetrag nach dem Beginnjahr (§ 19 EStG); eine Rente aus Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung mit steuerfreien Beiträgen ist voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG).

Wie hoch ist der Versorgungsfreibetrag?

Er hängt vom Jahr des Versorgungsbeginns ab und sinkt jedes Jahr. Für einen Beginn 2026: 12,8 % der Versorgungsbezüge, höchstens 960,00 €, dazu ein Zuschlag von 288,00 €. Er bleibt für die ganze Laufzeit gleich.

Warum hängt die Steuer von meinem übrigen Einkommen ab?

Weil die Betriebsrente zum übrigen Einkommen kommt und zum persönlichen Grenzsteuersatz besteuert wird. Je mehr andere Einkünfte, etwa die gesetzliche Rente, desto höher der Satz.

Zahle ich auf die Betriebsrente den vollen Krankenkassenbeitrag?

Ja. In der Krankenversicherung der Rentner trägst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und den Zusatzbeitrag allein, nach einem Freibetrag von 197,75 € im Monat (§ 248, § 250 Abs. 1 Nr. 1, § 226 Abs. 2 SGB V); bei der gesetzlichen Rente trägt die Rentenversicherung die Hälfte. In der Pflegeversicherung gilt nur eine Freigrenze: Liegt die Betriebsrente darüber, zählt sie ganz (§ 57 SGB XI).

Ist eine Kapitalauszahlung aus der Direktversicherung frei von Krankenkassenbeiträgen?

Nein. Die Auszahlung wird auf 120 Monate verteilt und gilt so lange als monatliche Betriebsrente, mit Beiträgen wie auf eine laufende (§ 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V). Das gilt auch für alte Verträge; frei bleibt nur der Teil, den du nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer mit eigenen Beiträgen angespart hast (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Der Freibetrag von 197,75 € gilt dabei nur in der KVdR und nur in der Krankenversicherung.

Gilt für jede Kapitalauszahlung einer Betriebsrente die Fünftelregelung?

Nein. Auszahlungen aus Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind voll steuerpflichtig, soweit die Beiträge steuerfrei waren (§ 3 Nr. 63 EStG), ohne Fünftelregelung (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG); bei versteuerten Beiträgen zählt nur der Ertrag. Nur bei Direktzusage und Unterstützungskasse gilt die Fünftelregelung (§ 19, § 34 EStG). Im Beispiel kosten 30.000 € aus einer Direktversicherung 8.978,00 € Steuer, aus einer Direktzusage 7.370,00 €.

Zahle ich auf die Auszahlung einer alten Direktversicherung Steuer und Krankenkasse?

Bei einem Vertrag, der vor 2005 abgeschlossen und pauschal versteuert wurde, nur Krankenkasse, wenn er mindestens zwölf Jahre lief und Beiträge mindestens fünf Jahre gezahlt wurden: Die Auszahlung ist dann steuerfrei (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. b mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der Fassung von 2004, § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG), sonst sind nur die Zinsen steuerpflichtig. Die Beiträge laufen trotzdem 120 Monate, im Beispiel 18,38 € im Monat und 2.205,60 € zusammen (§ 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V). Neuere Verträge zahlen beides.

Betriebsrente: Steuer und Beiträge Schritt für Schritt

Kranken- und Pflegeversicherung

Auf Betriebsrenten zahlen Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und den Zusatzbeitrag voll, ohne Anteil der Rentenversicherung (§ 248 SGB V). Pflichtversicherte in der KVdR haben in der Krankenversicherung einen Freibetrag von 197,75 € im Monat (§ 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V). In der Pflegeversicherung ist derselbe Betrag nur eine Freigrenze: Liegt die Betriebsrente darüber, ist alles beitragspflichtig (§ 57 SGB XI).

Freiwillig Versicherte

Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt auf die ganze Betriebsrente, ohne Freibetrag, und auch auf andere Einkünfte wie Mieten oder Kapitalerträge (§ 240 SGB V). Das macht bei der Betriebsrente schnell einige Euro im Monat aus.

Der Versorgungsfreibetrag

Betriebsrenten aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse sind Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 2 EStG). Von ihnen bleibt ein Teil steuerfrei, der mit jedem Beginnjahr kleiner wird: für einen Beginn 2026 12,8 % der Jahresbezüge, höchstens 960,00 €, dazu ein Zuschlag. Der Betrag gilt für die ganze Laufzeit, und dazu kommt ein Pauschbetrag von 102,00 € für Werbungskosten (§ 9a EStG). Bei einem privaten Arbeitgeber gilt eine Betriebsrente wegen des Alters erst ab 63, bei Schwerbehinderung ab 60, als Versorgungsbezug (§ 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG); eine früher gezahlte hat keinen Versorgungsfreibetrag.

Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung

Renten aus diesen drei Wegen sind voll steuerpflichtig, soweit die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei waren (§ 22 Nr. 5 EStG). Einen Versorgungsfreibetrag gibt es nicht. Der Pauschbetrag von 102,00 € gilt für sie und die gesetzliche Rente zusammen; der Rechner nimmt an, dass ihn die gesetzliche Rente schon nutzt.

Das Rechenbeispiel

500,00 € Betriebsrente aus einer Direktzusage, Beginn 2026, in der KVdR mit Kindern: Krankenversicherung 54,28 € auf 302,25 €, Pflegeversicherung 18,00 €. Von 6.000,00 € im Jahr bleiben 768,00 € Versorgungsfreibetrag, 288,00 € Zuschlag und 102,00 € Pauschbetrag frei. Neben 20.000,00 € übrigem Einkommen kostet sie 1.011,00 € Einkommensteuer im Jahr. Netto bleiben 343,47 € im Monat.

Was der Rechner nicht rechnet

Der Rechner rechnet einzeln veranlagt und ohne Kirchensteuer, mit dem im Durchschnitt erhobenen Zusatzbeitrag, und nimmt an, dass die gesetzliche Rente die Beitragsbemessungsgrenze nicht ausschöpft; den Versorgungsfreibetrag bemisst er an zwölf Monaten deiner heutigen Betriebsrente; das Gesetz nimmt das Zwölffache des ersten vollen Monats zuzüglich der Sonderzahlungen des Jahres und kürzt im ersten Jahr um ein Zwölftel je Monat ohne Bezüge. Eine monatliche Rente aus Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung rechnet er voll steuerpflichtig, wie bei steuerfreien Beiträgen (§ 3 Nr. 63 EStG); eine lebenslange Rente aus versteuerten Beiträgen wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert, das rechnet der Netto-Rente-Rechner. Bei einer Kapitalauszahlung rechnet er die Steuer im Jahr der Zahlung ohne die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen und die Beiträge mit den heutigen Sätzen für die ganze Laufzeit, in der KVdR ohne weitere Betriebsrente und Arbeitseinkommen, für freiwillige Mitglieder ohne deine übrigen Einnahmen; ob ein alter Vertrag die Bedingungen für die Steuerfreiheit erfüllt, prüft er nicht. Eine Betriebsrente vor dem Alter von 63 Jahren (bei Schwerbehinderung 60), Riester-geförderte Betriebsrenten und private Krankenversicherung rechnet er nicht; die Beiträge auf gesetzliche Rente und Betriebsrente zusammen zeigt der Krankenversicherung-Rechner für Rentner.

Artikel: Krankenversicherung der Rentner

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